Die Wichtigkeit dieser Aufgabe wird sehr gerne unterschätzt.
Freilich mag es unangenehm sein, sich mit dem eigenen Ableben zu beschäftigen. Aber sicher ist, dass wir früher oder später sterben werden und sicher ist, dass ein Testament nicht zum Sterben verpflichtet.
Wer ein für sich organisiertes Leben führt, sollte auch den letzten Schritt gehen, sein Ableben, bzw. dessen wirtschaftliche Folgen, zu Lebzeiten planen. Zu Lebzeiten bestimmen, was danach mit dem aufgebauten Vermögen, ob groß oder klein, passieren soll. Heute getroffene Verfügungen können grundsätzlich im Verlaufe des weiteren Lebens verändert werden. Es ist also nicht alles in Stein gemeißelt, eine Nachlassregelung ist auch in gewissen Abständen zu überprüfen, sie stellt den Willen an einem bestimmten Tag, dem Tag der Erstellung dar.
Leider entsteht oft Streit bei den Hinterbliebenen, wenn eben keine eindeutige Weisung des/der Erblasser/in da ist.
Es gibt zwar gesetzliche Regelungen, z.B. das Pflichtteilsrecht, aber grundsätzlich gilt die Testierfreiheit. Eine Nachlassregelung ist nie zu früh, aber schnell zu spät.
Nun ist das Thema "Erbschaftsplanung" heikel, ein Konflikt mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz gilt es zu vermeiden. Darauf achte ich.
Lassen Sie uns über Ihre Wünsche, Ihre Vorstellungen sprechen.